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§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle der Agentur Varelmann Satz & Layout erteilten Aufträge
gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich
und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Auftraggebers
sowie Abweichungen
in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von Varelmann Satz & Layout
ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers,
die die Agentur Varelmann Satz & Layout nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennt, sind für die Varelmann Satz & Layout
unverbindlich, auch wenn die Agentur Varelmann Satz & Layout ihnen
nicht ausdrücklich schriftlich
oder mündlich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Agentur Varelmann Satz & Layout gelten auch für zukünftige Aufträge.
2. An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen
und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behält sich die
Agentur Varelmann Satz & Layout seine Eigentums- und Urheberrechtlichen
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur Varelmann Satz & Layout
Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Verpflichtung zur Archivierung
besteht für die Agentur Varelmann Satz & Layout nicht.
3. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig und umfassend alle Informationen
aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für
wichtig gehalten werden.
4. Die Vertragspartner fertigen Protokolle von jeder Besprechung an,
in der wichtige Vereinbarungen, Freigaben und weitere Schritte Gegenstand
des Gesprächs waren. Der Inhalt der Protokolle ist für beide
Parteien verbindlich. Protokolle können auch mittels E-Mail erfolgen.
§ 2
- Nutzungsrechte
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen
des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Daten- träger, Arbeitsblätter, Programme usw.)
nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem
Urhebergesetz, geschützt sind. Ausschließlicher Rechtsinhaber
bleibt die Agentur Varelmann Satz & Layout. Die Agentur Varelmann
Satz & Layout räumt
dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte
einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten
Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der Agentur
Varelmann Satz & Layout. Die Agentur Varelmann Satz & Layout darf
das Werk anderweitig verwerten.
2. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur Varelmann
Satz & Layout dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber
an Dritte weitergegeben werden.
3. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass
als Urheber die Agentur Varelmann Satz & Layout bzw. von der Agentur
bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen
Absprachen
getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen
Gepflogenheiten zu entsprechen.
4. Das Agentur Varelmann Satz & Layout ist nicht gehindert, unter
Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnene Erkenntnisse, Werke ähnlicher
Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.
5. Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger
Bezahlung von der Agentur Varelmann Satz & Layout auf den Vertragspartner über.
Die Bezahlung eines Präsentationshonoras führt nicht zur Übertragung
der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- Nutzungs-
und Eigentumsrechte.
§ 3 - Freiheit von Rechten Dritter
1. Der Auftraggeber versichert,
dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte
frei von Schutzrechten Dritter sind
und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die
eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten
Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde
hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet,
die Agentur Varelmann Satz & Layout von den Ansprüchen Dritter
freizuhalten. Die Agentur Varelmann Satz & Layout ist berechtigt,
dem Auftraggeber in- soweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über
die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.
2. Die Agentur Varelmann Satz & Layout ist berechtigt, alle Rechtsstreitigkeiten,
die sich aus Ansprüchen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag
ergeben, auf eigene Kosten zu führen. Der Auftraggeber wird die
Agentur Varelmann Satz & Layout unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls
Dritte Ansprüche vorgenannter Art geltend machen.
3. Werden durch eine Leistung der Agentur Varelmann Satz & Layout
Rechte Dritter verletzt, wird die Agentur Varelmann Satz & Layout
nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen
oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis
(abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
Dem Auftraggeber steht gegen die Agentur Varelmann Satz & Layout
nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt
werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht
wird, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen
hat.
4. Die Agentur Varelmann Satz & Layout ist berechtigt, entsprechend
den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen,
wenn die
Agentur gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht
werden.
§ 4 - Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Allen
Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus der jeweiligen
Angeboten der Agentur Varelmann Satz & Layout zu Grunde. Die
Preise sind jeweils incl. Mehrwertsteuer angegeben.
2. Rechnungen der Agentur Varelmann Satz & Layout an den Auftraggeber
sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig
3. Die Agentur Varelmann Satz & Layout kann monatlich abrechnen.
4. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann
nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
von der Agentur Varelmann Satz & Layout anerkannt worden sind.
5. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge
durch die Agentur Varelmann Satz & Layout mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung
eines
Entgeltes.
§ 5 - Haftung
1. Schadens- und des Vertragspartners (nachfolgend „Schadenersatzansprüche“),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Die Agentur haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend
gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von
Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen
groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird.
4. Eine Änderung der Vertragslast zum Nachteil des Vertragspartners
ist damit nicht verbunden.
5. Bei Datenverlust haftet die Agentur Varelmann Satz & Layout nur
auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch
den Auftraggeber durch die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist
6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen
die Agentur Varelmann Satz & Layout verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung,
soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
7. Soweit die Haftung der Agentur Varelmann Satz & Layout ausgeschlossen
oder beschränkt
ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs-
sowie Verrichtungsgehilfen.
§
6 - Störung in der Leistungserbringung
1. Wenn eine Ursache, die
die Agentur Varelmann Satz & Layout nicht
zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung
beeinträchtigt,kann die Agentur Varelmann Satz & Layout eine
angemessene Frist verlangen.
2. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht
sich dadurch der Produktionsaufwand, kann die Agentur Varelmann Satz & Layout
eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.
§ 7 - Abnahme
1. Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes schriftlich bestätigen
und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären.
Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen
nach der Übergabe des Werkes. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens
5 Werktage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Varelmann
Satz & Layout unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Abschluss
der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung
zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber
den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während
der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den
vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht
zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden
in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.
Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung
stehen, können nicht erhoben werden.
2. Die Agentur Varelmann Satz & Layout wird die Beseitigung der Mängel nach
Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Kunden ein neues Werk zur Überprüfung
zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens
jedoch nach fünf Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche
Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären. Erklärt der Auftraggeber
binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten
sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw.
als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung
der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten
Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von
Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche
Werk nicht enthielt.
§
8 - Gewährleistung
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu
erstellen. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die
sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische
Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und
Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar. Paßunterschiede in der
Blatthöhe als auch in der Blattbreite bis zu 1 % der Blattgröße,
die insbesondere durch Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles
zusammentragen endloser Papierbahnen bedingt sind, lassen sich nicht
vermeiden und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Abweichungen, insbesondere
bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht,
etc., lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht
vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Geschäftsdrucke werden
vor dem Versand nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft.
Gewährleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden,
wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflagen den beanstandeten Mangel
aufweisen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit
der Abnahme.
3. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt
wurden, hat der Auftraggeber der Agentur Varelmann Satz & Layout unverzüglich
nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung
zu verbinden. Der Auftraggeber stellt die Agentur Varelmann Satz & Layout
auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur
Verfügung,
die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt.
Die Agentur Varelmann Satz & Layout ist berechtigt, nachgewiesene
Mängel nach eigener Wahl
durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.
4. Die Agentur Varelmann Satz & Layout beginnt mit den Arbeiten zur
Mängelbeseitigung
spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen
Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die Agentur Varelmann
Satz & Layout
auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel
nicht vorliegt, so kann die Agentur Varelmann Satz & Layout eine
Aufwandsentschädigung
nach ihren allgemein berechneten Stundensätzen zzgl. notwendiger
Auslagen verlangen.
5. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne
Zustimmung von der Agentur Varelmann Satz & Layout das Werk selbst ändert
oder durch Dritte ändern lässt. Werden erhebliche Mängel
von der Agentur Varelmann Satz & Layout nicht innerhalb von 4 Wochen
ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen behoben oder
durch eine angemessene
Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung
nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach ergebnislosem Fristablauf stehen
dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu.
§
9 - Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge
1.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung
dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige
Rechtsnachfolger des Auftraggebers.
§ 10 - Formvereinbarungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen
Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform bei Änderungen
Abbedinungen werden soll.
2. Mündliche nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Dieser
Vertrag und alle daraus Resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (cisg). Erfüllungsort
ist der Sitz der Agentur Varelmann Satz & Layout.
2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Speyer,
wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder der Auftraggeber juristische Person
des öffentlichen Rechts ist oder der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
hat oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz
oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners des Auftraggebers
nicht bekannt ist. im übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen
(§§ 12 ff. zpo) über den Gerichtsstand.
§ 12 - Unwirksamkeit
1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht berücksichtigt. Beide Parteien verpflichten sich, unverzüglich
eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich
gewollten Zweck der Regelung möglichst nahe kommt.
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